Durchsuchung – So verhalten Sie sich richtig!
Eine Durchsuchung Ihrer privaten Räume oder Ihrer Büroräume stellt eine Sondersituation dar. Nicht selten werden in einer solchen Situation Handlungen vorgenommen, aus denen später rechtliche Nachteile resultieren. Dies ist unbedingt zu vermeiden. Beachten Sie deshalb die folgenden Verhaltensempfehlungen.
So verhalten Sie sich bei einer Durchsuchung
Zunächst gilt Folgendes:
- Bewahren Sie Ruhe.
- Verweigern Sie die Aussage! Geben Sie keine Erklärungen zur Sache ab. Bestreiten Sie auch nichts. Sagen Sie – außer zur eigenen Person – einfach nichts bzw. dass Sie keine Aussagen tätigen werden. Vermeiden Sie scheinbar harmlose Unterhaltungen mit den Durchsuchungsbeamten.
- Vermeiden Sie Konfrontationen mit den Beamten vor Ort.
- Vernichten Sie nichts und löschen Sie auch nichts.
- Rufen Sie einen Strafverteidiger an. In Eilfällen sind wir stets unter unserer 24h-Notfallrufnummer 0211 – 924 12 005 erreichbar. Sie dürfen telefonieren! Eine gesetzliche Grundlage für ein Telefonverbot gibt es nicht.
- Bitten Sie den Leiter der Durchsuchung mit der Durchsuchug zu warten bis Ihr Strafverteidiger vor Ort ist.
Verhaltensregeln wenn der Verteidiger nicht vor Ort ist
Falls der Leiter der Durchsuchung nicht zuwartet bis der Verteidiger vor Ort ist, sollten folgende Verhaltensregeln beachtet werden:
- Notieren Sie die Namen, Dienststellung und Dienstbehörde der Beamten.
- Fordern Sie eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses. Falls kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, forden Sie eine Erklärung über Gründe und Ziele der Durchsuchung.
- Keine freiwillige Herausgabe von Unterlagen: Bestehen Sie auf eine Beschlagnahme!
- Lassen Sie die Beamten nicht allein.
- Verlangen Sie eine Ausfertigung der Dokumentation der mitgenommenen Gegenstände. Die Duchsuchungsbeamten müssen genau dokumentieren, was sie mitnehmen. Die mitgenommenen Gegenstände müssen genau identifiziert werden können.
- Wenn Sie versuchen, die Beamten von bestimmten Ermittlungen abzuhalten, verursacht dies oft eben gerade diese Ermittlungen.
- Erstellen Sie nach der Durchsuchung ein Gedächtnisprotokoll.
Durchsuchung des Büros bzw. der Firma
Gerade bei der Durchsuchung von Büros bzw. der Firma kann es zu langfristigen Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebes kommen, z.B. weil Computer oder wichtige Geschäftsunterlagen beschlagnahmt werden.
- Untersagen Sie Vernehmungen Ihrer Mitarbeiter. Dies ist vom Durchsuchungsbeschluss nicht umfasst und darf nur mit Willen des Hausrechtsinhabers erfolgen. Auch Mitarbeiter sollten keine Angaben gegenüber den Beamten machen.
- Bieten Sie den Durchsuchungsbeamten einen Arbeitsplatz in einem Raum ohne Publikumsverkehr an.
- Der Mitnahme von Computern und wichtigen Schriftstücken widersprechen. Verweisen Sie auf die Möglichkeit der Spiegelung der Dateien bzw. das Kopieren der Papiere. Sonst besteht das Risiko, über einen längeren Zeitraum keinen Zugriff auf wichtige Dateien, Programme oder Unterlagen zu haben.